Bundesrecht konsolidiert: Zuschuß - Kärnten - 50. Jahrestag der Volksabstimmung § 1, Fassung vom 23.06.2015

Zuschuß - Kärnten - 50. Jahrestag der Volksabstimmung § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Zuschuß - Kärnten - 50. Jahrestag der Volksabstimmung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 354/1970 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

05.12.1970

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018

Index

31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds

Text

Paragraph eins,

Dem Bundesland Kärnten wird aus Anlaß der 50. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung, auf Grund welcher sich die im Abstimmungsgebiet ansässige Wohnbevölkerung für die Angliederung an die Republik Österreich entschieden hat, aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuß im Betrage von 15 Millionen Schilling gewährt. Dieser Bundeszuschuß ist vornehmlich für besondere Vorhaben im Abstimmungsgebiet zum Zweck der Festigung der Zugehörigkeit dieses Gebietes zu Österreich zu verwenden und zur Stärkung der für die bezeichneten Zwecke vorgesehenen Landesmittel bestimmt.

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2018

Gesetzesnummer

10004081

Dokumentnummer

NOR12045088

Alte Dokumentnummer

N3197019422S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1970/354/P1/NOR12045088