Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zuschuß - Kärnten - 50. Jahrestag der Volksabstimmung
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
05.12.1970
Außerkrafttretensdatum
31.12.2018
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
§ 1.Paragraph eins,
Dem Bundesland Kärnten wird aus Anlaß der 50. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung, auf Grund welcher sich die im Abstimmungsgebiet ansässige Wohnbevölkerung für die Angliederung an die Republik Österreich entschieden hat, aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuß im Betrage von 15 Millionen Schilling gewährt. Dieser Bundeszuschuß ist vornehmlich für besondere Vorhaben im Abstimmungsgebiet zum Zweck der Festigung der Zugehörigkeit dieses Gebietes zu Österreich zu verwenden und zur Stärkung der für die bezeichneten Zwecke vorgesehenen Landesmittel bestimmt.
Zuletzt aktualisiert am
18.10.2018
Gesetzesnummer
10004081
Dokumentnummer
NOR12045088
Alte Dokumentnummer
N3197019422S