ARTIKEL III
Hilfe an minderentwickelte Länder
Um eine größere Mitwirkung Österreichs an der Hilfeleistung für Entwicklungsländer zu erleichtern und gleichzeitig den Export nach diesen Ländern zu fördern, besteht Einverständnis, daß im Rahmen der Investitionsjahresprogramme auch Counterpart-Mittel für eine solche Hilfeleistung, einschließlich zum Beispiel für technische Hilfe, langfristige Exportfinanzierung sowie Investitions- und Ausfuhr-Kreditgarantieprogramme zur Verfügung gestellt werden können. Bei Erstellung entsprechender Hilfsprogramme beabsichtigt die Österreichische Bundesregierung den Counterpart-Fonds heranzuziehen, um einen bedeutungsvollen Beitrag zu den Bestrebungen zu leisten, diesen Ländern bei der Entwicklung ihrer Hilfsquellen und der Hebung des Lebensstandards ihres Volkes zu helfen.