Bundesrecht konsolidiert: ERP-Counterpart-Regelung (USA) Art. 1, Fassung vom 21.11.2019

ERP-Counterpart-Regelung (USA) Art. 1

Kurztitel

ERP-Counterpart-Regelung (USA)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 206/1962

Typ

Vertrag - USA

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

12.07.1962

Außerkrafttretensdatum

Index

39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen

Text

ARTIKEL I
Stand der Mittel

Es besteht Einverständnis, daß der Stand des Counterpart-Sonderkontos und der dazugehörigen Konten zum 30. April 1960 der im Anhang A angegebene ist, und daß Anhang B den Stand des Produktivitätsförderungs-Sonderkontos zum 30. April 1960 richtig wiedergibt.

Anhang A zeigt Abhebungen von Counterpart-Mitteln für österreichische Zwecke in Höhe von 19.520,167.000 ö. S und zum 30. April 1960 ein Barguthaben in Höhe von 2.694,656.711 ö. S an.

Es besteht Übereinstimmung, daß ein Betrag von ungefähr 8,24 Milliarden ö. S Counterpart-Mittel einschließlich Produktivitätsmittel am 30. April 1960 in Form von Krediten ausstehend war.

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2013

Gesetzesnummer

10003948

Dokumentnummer

NOR40045692

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1962/206/A1/NOR40045692