Nachdem das Abkommen mit Großbritannien über die Bereinigung von in Großbritannien begebenen österreichischen Anleihen, welches in Form eines am 31. Mai 1954 in Wien durchgeführten Notenwechsels mit Annex abgeschlossen wurde, und also lautet: ....
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 23. September 1954.