Bundesrecht konsolidiert: Umwandlungsgesetz Art. 14 § 3, Fassung vom 04.06.2023

'Umwandlungsgesetz Art. 14 § 3' ist am 04.06.2023 nicht mehr oder noch nicht in Kraft.

Bitte benutzen Sie folgenden Link, um zur Startseite zurückzukehren.