Bundesrecht konsolidiert: Umwandlungsgesetz Art. 14 § 1, Fassung vom 27.10.2022

'Umwandlungsgesetz Art. 14 § 1' ist am 27.10.2022 nicht mehr oder noch nicht in Kraft.

Bitte benutzen Sie folgenden Link, um zur Startseite zurückzukehren.