Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Kurztitel
Firmenbuchgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
01.07.1996
Außerkrafttretensdatum
31.12.2006
Abkürzung
FBG
Index
21/01 Handelsrecht
Text
Besondere Eintragungen
§ 4.
Bei Einzelkaufleuten, Personengesellschaften des Handelsrechts und Erwerbsgesellschaften sind ferner einzutragen:
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1. | Ehepakte; |
2. | die Bestellung eines Sachwalters, die Verlängerung der Minderjährigkeit und das Verlassenschaftsprovisorium (§ 32a HGB); |
3. | Substitutionen und Anordnungen, die ihnen nach den §§ 707 bis 709 ABGB gleichzuhalten sind; |
bei Personengesellschaften des Handelsrechts und Erwerbsgesellschaften außerdem: |
4. | der Tag ihres Beginns; |
5. | Name und Geburtsdatum der nicht vertretungsbefugten persönlich haftenden Gesellschafter, gegebenenfalls ihre Firmenbuchnummer; |
6. | Name und Geburtsdatum der Kommanditisten, gegebenenfalls ihre Firmenbuchnummer sowie die Höhe ihrer Vermögenseinlagen; |
7. | der Tag der Einreichung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie deren Abschlußstichtag, falls die Einreichung des Jahresabschlusses oder des Konzernabschlusses vorgeschrieben ist. |
Zuletzt aktualisiert am
29.07.2011
Gesetzesnummer
10002997
Dokumentnummer
NOR12038601
Alte Dokumentnummer
N2199655925J