(4)Absatz 4Insider ist, wer als Mitglied eines Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganes des Emittenten oder sonst auf Grund seines Berufes, seiner Beschäftigung, seiner Aufgaben oder seiner Beteiligung am Kapital des Emittenten zu einer Insider-Information Zugang hat; in Bezug auf Zwei-Tage-Spots auf Emissionszertifikate ist Insider auch, wer als Mitglied eines Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans einer nach Kapitel VII oder Kapitel VIII der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 bestellten Auktionsplattform, eines Auktionators im Sinne von Art. 3 Z 20 der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 oder der nach Kapitel VI der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 bestellten Auktionsaufsicht, oder durch seine Beteiligung am Kapital des Auktionsplattform, des Auktionators oder der Auktionsaufsicht, oder dadurch, dass er aufgrund seiner Arbeit, seines Berufs oder seiner Aufgaben Zugang zu der betreffenden Information hat. Ebenso ist Insider, wer sich die Information durch die Begehung strafbarer Handlungen verschafft hat. Handelt es sich dabei um eine juristische Person, so sind jene natürlichen Personen Insider, die am Beschluss beteiligt sind, das Geschäft für Rechnung der juristischen Person zu tätigen oder das Gebot auf einen Zwei-Tage-Spot auf Emissionszertifikate auf Rechnung der juristischen Person einzustellen, zu ändern oder zurückzuziehen.Insider ist, wer als Mitglied eines Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganes des Emittenten oder sonst auf Grund seines Berufes, seiner Beschäftigung, seiner Aufgaben oder seiner Beteiligung am Kapital des Emittenten zu einer Insider-Information Zugang hat; in Bezug auf Zwei-Tage-Spots auf Emissionszertifikate ist Insider auch, wer als Mitglied eines Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans einer nach Kapitel römisch VII oder Kapitel römisch VIII der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 bestellten Auktionsplattform, eines Auktionators im Sinne von Artikel 3, Ziffer 20, der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 oder der nach Kapitel römisch VI der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 bestellten Auktionsaufsicht, oder durch seine Beteiligung am Kapital des Auktionsplattform, des Auktionators oder der Auktionsaufsicht, oder dadurch, dass er aufgrund seiner Arbeit, seines Berufs oder seiner Aufgaben Zugang zu der betreffenden Information hat. Ebenso ist Insider, wer sich die Information durch die Begehung strafbarer Handlungen verschafft hat. Handelt es sich dabei um eine juristische Person, so sind jene natürlichen Personen Insider, die am Beschluss beteiligt sind, das Geschäft für Rechnung der juristischen Person zu tätigen oder das Gebot auf einen Zwei-Tage-Spot auf Emissionszertifikate auf Rechnung der juristischen Person einzustellen, zu ändern oder zurückzuziehen.