Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 3
Inkrafttretensdatum
21.08.1982
Außerkrafttretensdatum
Index
29/06 Urheberrecht
Text
Artikel 3
Die Mittel zur Ausführung dieses Übereinkommens sind Sache der innerstaatlichen Gesetzgebung jedes Vertragsstaats; sie müssen eine oder mehrere der folgenden Regelungen umfassen: Schutz durch Gewährung eines Urheberrechts oder eines anderen besonderen Rechtes; Schutz durch Rechtsvorschriften über den unlauteren Wettbewerb; Schutz durch Strafbestimmungen.
Anmerkung
Österreich gewährt den Schutz durch ein verwandtes Schutzrecht
(§ 76 UrhG,
BGBl. Nr. 111/1936).
Zuletzt aktualisiert am
02.12.2016
Gesetzesnummer
10002577
Dokumentnummer
NOR12032877
Alte Dokumentnummer
N2198225440S