Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. Mai 1982 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 für Österreich am 21. August 1982 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. Mai 1982 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 11, Absatz 2, für Österreich am 21. August 1982 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten dieses Übereinkommen ratifiziert bzw. sind ihm beigetreten:
Ägypten, Argentinien, Australien, Brasilien, Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Berlin-West), Chile, Costa Rica, Dänemark, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Finnland, Frankreich, Guatemala, Heiliger Stuhl, Indien, Israel, Italien, Japan, Kenia, Luxemburg, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Panama, Paraguay, Schweden, Spanien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (einschließlich Bermuda, Britische Jungferninseln, Cayman-Inseln, Gibraltar, Hongkong, Montserrat, St. Lucia, Seychellen und Insel Man), Vereinigte Staaten von Amerika und Zaire.
Erklärungen gemäß Art. 7 Abs. 4 des Übereinkommens haben abgegeben:Erklärungen gemäß Artikel 7, Absatz 4, des Übereinkommens haben abgegeben:
Finnland und Italien
China
Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors zufolge hat China den Geltungsbereich des Übereinkommens mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1997 auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong ausgedehnt.