Bundesrecht konsolidiert: Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung Art. 1, Fassung vom 09.02.2018

Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung Art. 1

Kurztitel

Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 239/1982

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.07.1982

Außerkrafttretensdatum

Index

29/14 Beglaubigung ausländischer Urkunden (Befreiung)

Text

Artikel 1

Unter Beglaubigung im Sinn dieses Übereinkommens ist nur die Förmlichkeit zu verstehen, die dazu bestimmt ist, die Echtheit der Unterschrift auf einer Urkunde, die Eigenschaft, in der der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des auf die Urkunde gesetzten Siegels oder Stempels zu bestätigen.

Zuletzt aktualisiert am

19.06.2015

Gesetzesnummer

10002558

Dokumentnummer

NOR12032975

Alte Dokumentnummer

N2198228845S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1982/239/A1/NOR12032975