„Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse“: Erzeugnisse, die in Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführt sind, sowie Erzeugnisse, die nicht in dem genannten Anhang aufgeführt sind, jedoch aus dort aufgeführten Erzeugnissen zur Verwendung als Lebensmittel verarbeitet wurden;„Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse“: Erzeugnisse, die in Anhang römisch eins des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführt sind, sowie Erzeugnisse, die nicht in dem genannten Anhang aufgeführt sind, jedoch aus dort aufgeführten Erzeugnissen zur Verwendung als Lebensmittel verarbeitet wurden;