dadurch, dass den Stellen geeignete Beamte und Vertragsbedienstete des Planstellenbereichs Bewährungshilfe des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (§ 26 Abs. 1 des Bewährungshilfegesetzes) zur Verfügung gestellt werden.dadurch, dass den Stellen geeignete Beamte und Vertragsbedienstete des Planstellenbereichs Bewährungshilfe des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (Paragraph 26, Absatz eins, des Bewährungshilfegesetzes) zur Verfügung gestellt werden.