Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Insolvenzordnung
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 25a
Inkrafttretensdatum
01.09.1934
Außerkrafttretensdatum
30.06.2010
Abkürzung
IO
Index
23/01 Insolvenzordnung
Text
§ 25a.Paragraph 25 a,
Auf Vereinbarungen, wodurch die Anwendung der §§ 21 bis 25 im voraus ausgeschlossen oder beschränkt wird, können sich die Vertragsteile nicht berufen. Auf Vereinbarungen, wodurch die Anwendung der Paragraphen 21 bis 25 im voraus ausgeschlossen oder beschränkt wird, können sich die Vertragsteile nicht berufen.
Zuletzt aktualisiert am
24.06.2010
Gesetzesnummer
10001736
Dokumentnummer
NOR12160179
Alte Dokumentnummer
N2191417844T