(3)Absatz 3Die Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft beschränkt sich auf den Mindestinhalt des § 4 Abs. 1 und die Bestellung des Geschäftsführers sowie gegebenenfalls auf Regelungen über den Ersatz der Gründungskosten (§ 7 Abs. 2) bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro, über die Gründungsprivilegierung (§ 10b) und über die Verteilung des Bilanzgewinns, wenn sie einer besonderen Beschlussfassung von Jahr zu Jahr vorbehalten wird (§ 35 Abs. 1 Z 1).Die Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft beschränkt sich auf den Mindestinhalt des Paragraph 4, Absatz eins und die Bestellung des Geschäftsführers sowie gegebenenfalls auf Regelungen über den Ersatz der Gründungskosten (Paragraph 7, Absatz 2,) bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro, über die Gründungsprivilegierung (Paragraph 10 b,) und über die Verteilung des Bilanzgewinns, wenn sie einer besonderen Beschlussfassung von Jahr zu Jahr vorbehalten wird (Paragraph 35, Absatz eins, Ziffer eins,).