Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Kurztitel
Unternehmensgesetzbuch
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 263
Inkrafttretensdatum
20.07.2015
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
UGB
Index
21/01 Handelsrecht
Beachte
Abs. 1 und 2: zum Bezugszeitraum vgl. § 906 Abs. 28
Text
SIEBENTER TITEL
Assoziierte Unternehmen
Befreiung
§ 263.
(1) Die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen ist in der Konzernbilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung auszuweisen.
(2) Auf eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen brauchen Abs. 1 und § 264 nicht angewendet zu werden, wenn die Beteiligung nicht wesentlich (§ 189a Z 10) ist.
Schlagworte
Geschäftspolitik, Vermögenslage, Finanzlage
Im RIS seit
27.01.2015
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2015
Gesetzesnummer
10001702
Dokumentnummer
NOR40167696