Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Kurztitel
Unternehmensgesetzbuch
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
01.01.1991
Außerkrafttretensdatum
31.12.2006
Abkürzung
UGB
Index
21/01 Handelsrecht
Text
§ 5.
Ist eine Firma im Firmenbuch eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, daß das unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei oder daß es zu den im § 4 Abs. 1 bezeichneten Betrieben gehöre.
Schlagworte
Scheinkaufmann, Scheinhandelsgewerbe, Minderkaufmann,
Minderhandelsgewerbe
Zuletzt aktualisiert am
18.08.2009
Gesetzesnummer
10001702
Dokumentnummer
NOR12021537
Alte Dokumentnummer
N2189728944S