Gesetzliches Pfandrecht bei Selbsteintritt
§ 404.Paragraph 404,
Die Vorschriften der §§ 397, 398 finden auch im Falle der Ausführung der Kommission durch Selbsteintritt Anwendung. Die Vorschriften der Paragraphen 397,, 398 finden auch im Falle der Ausführung der Kommission durch Selbsteintritt Anwendung.