(2)Absatz 2Auf eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen brauchen Abs. 1 und § 264 nicht angewendet zu werden, wenn die Beteiligung nicht wesentlich (§ 189a Z 10) ist. brauchen Absatz eins und Paragraph 264, nicht angewendet zu werden, wenn die Beteiligung nicht wesentlich (Paragraph 189 a, Ziffer 10,) ist.