Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Rechtsanwaltsordnung
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 21e
Inkrafttretensdatum
24.05.2000
Außerkrafttretensdatum
31.03.2020
Abkürzung
RAO
Index
27/01 Rechtsanwälte
Text
§ 21e.Paragraph 21 e,
Rechtsanwalts-Partnerschaften und Rechtsanwalts-Gesellschaften in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann Vollmacht erteilt werden. Sie sind durch ihre vertretungsbefugten Gesellschafter im Rahmen der diesen zukommenden beruflichen Befugnisse vertretungsbefugt im Sinn des § 8. Rechtsanwalts-Partnerschaften und Rechtsanwalts-Gesellschaften in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann Vollmacht erteilt werden. Sie sind durch ihre vertretungsbefugten Gesellschafter im Rahmen der diesen zukommenden beruflichen Befugnisse vertretungsbefugt im Sinn des Paragraph 8,
Zuletzt aktualisiert am
26.03.2020
Gesetzesnummer
10001673
Dokumentnummer
NOR40012458