(2)Absatz 2,Insoweit damit eine Geschäftsbesorgung (§ 1002) verbunden ist, müssen auch die Vorschriften über den Bevollmächtigungsvertrag beobachtet werden.Insoweit damit eine Geschäftsbesorgung (Paragraph 1002,) verbunden ist, müssen auch die Vorschriften über den Bevollmächtigungsvertrag beobachtet werden.