Gewöhnlichere Arten:
a) der Haus-Servituten;
§ 475.Paragraph 475,
Die Haus-Servituten sind gewöhnlich:
1)Ziffer eins Das Recht, eine Last seines Gebäudes auf ein fremdes Gebäude zu setzen;
2)Ziffer 2 Einen Balken oder Sparren in eine fremde Wand einzufügen;
3)Ziffer 3 Ein Fenster in der fremden Wand zu öffnen; es sey des Lichtes oder der Aussicht wegen;
4)Ziffer 4 Ein Dach oder einen Erker über des Nachbars Luftraum zu bauen;
5)Ziffer 5 Den Rauch durch des Nachbars Schorstein zu führen;
6)Ziffer 6 Die Dachtraufe auf fremden Grund zu leiten;
7)Ziffer 7 Flüssigkeiten auf des Nachbars Grund zu gießen oder durchzuführen.
Durch diese und ähnliche Haus-Servituten wird ein Hausbesitzer befugt, etwas auf dem Grunde seines Nachbars vorzunehmen, was dieser dulden muß.