Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 28
Inkrafttretensdatum
01.01.1812
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ABGB
Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Text
V. Aus dem Verhältnisse eines Staatsbürgers.römisch fünf. Aus dem Verhältnisse eines Staatsbürgers.
§ 28.Paragraph 28,
Den vollen Genuß der bürgerlichen Rechte erwirbt man durch die Staatsbürgerschaft. Die Staatsbürgerschaft in diesen Erbstaaten ist Kindern eines Oesterreichischen Staatsbürgers durch die Geburt eigen.
Anmerkung
An Stelle des zweiten Satzes gilt das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985,
BGBl. Nr. 311/1985.
Zuletzt aktualisiert am
08.04.2015
Gesetzesnummer
10001622
Dokumentnummer
NOR12017718
Alte Dokumentnummer
N2181110198Z