Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Kurztitel
Erhaltung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel (Bund – Burgenland)
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
§/Artikel/Anlage
Art. 4
Inkrafttretensdatum
16.05.1999
Außerkrafttretensdatum
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG
Text
Artikel IV
Zielsetzung
Dem Betrieb und der Erhaltung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel liegen folgende Ziele zugrunde:
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1. | den Bereich des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel als natürliches und landschaftlich wertvolles Gebiet von nationaler und internationaler Bedeutung zu fördern, zu erhalten und weiterzuentwickeln; |
2. | die für diesen Bereich repräsentativen Landschaftstypen sowie die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume zu sichern; |
3. | den Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel unter Bedachtnahme auf die Akzeptanz der Bevölkerung und unter Einhaltung der Kriterien für die Kategorie II - Nationalpark der Weltnaturschutzunion (IUCN - International Union for Conservation of Nature and Natural Resources) zu erhalten und weiterzuentwickeln; |
4. | die Weiterentwicklung des auf den vorhandenen naturräumlichen Gegebenheiten aufbauenden, grenzüberschreitenden Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel mit der Republik Ungarn voranzutreiben; |
5. | die Möglichkeiten von Nutzungen des Gebietes für Bildung und Erholung und zu Zwecken der Wissenschaft und Forschung, wahrzunehmen. |
Schlagworte
Tierwelt
Zuletzt aktualisiert am
22.06.2020
Gesetzesnummer
10001565
Dokumentnummer
NOR12017213
Alte Dokumentnummer
N1199913354U