Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bundes-Seniorengesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2013
Außerkrafttretensdatum
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
Text
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Ziel
§ 1.Paragraph eins,
Durch die in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen sollen die Vertretung der Anliegen der älteren Generation gegenüber den politischen Entscheidungsträgern auf Bundesebene und die Beratung, Information und Betreuung von Senioren durch Seniorenorganisationen sichergestellt und Maßnahmen zur Wahrung und Weiterentwicklung der Lebensqualität von Senioren gefördert werden.
Im RIS seit
14.11.2012
Zuletzt aktualisiert am
20.11.2014
Gesetzesnummer
10001535
Dokumentnummer
NOR40142925