(2)Absatz 2Ob die Voraussetzungen nach Abs. 1 zutreffen, ist, abgesehen vom Wahlalter, nach dem Stichtag (§ 1 Abs. 2) zu beurteilen.Ob die Voraussetzungen nach Absatz eins, zutreffen, ist, abgesehen vom Wahlalter, nach dem Stichtag (Paragraph eins, Absatz 2,) zu beurteilen.