Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Staatsanwaltschaftsgesetz-DV
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Art. 1 § 2
Inkrafttretensdatum
01.01.2008
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
DV-StAG
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
Text
Geltung der Geschäftsordnung für die Gerichte
§ 2.Paragraph 2,
Die Geschäftsordnung für die Gerichte erster und zweiter Instanz (Geo.) findet in der jeweils geltenden Fassung auf die Staatsanwaltschaften unmittelbar oder sinngemäß Anwendung, soweit diese Vorschriften nicht nur auf die Gerichte anwendbar sind oder in der Strafprozeßordnung, im Staatsanwaltschaftsgesetz oder in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.
Zuletzt aktualisiert am
11.12.2015
Gesetzesnummer
10000872
Dokumentnummer
NOR40094304