ein gewählter fachkundiger Laienrichter, der die Voraussetzung nach § 24 Z 3 verliert, wenn er zum fachkundigen Laienrichter des anderen Kreises wählbar wird, oderein gewählter fachkundiger Laienrichter, der die Voraussetzung nach Paragraph 24, Ziffer 3, verliert, wenn er zum fachkundigen Laienrichter des anderen Kreises wählbar wird, oder