(2)Absatz 2In Übereinstimmung mit Abschnitt 3 des Amtssitz-Abkommens werden die Laboratorien in technischen Abkommen, die gemäß Artikel II Absatz 2 des vorliegenden Abkommens abzuschließen sind, näher umschrieben werden.In Übereinstimmung mit Abschnitt 3 des Amtssitz-Abkommens werden die Laboratorien in technischen Abkommen, die gemäß Artikel römisch II Absatz 2 des vorliegenden Abkommens abzuschließen sind, näher umschrieben werden.