„audiovisueller Mediendienst“ eine unter der redaktionellen Verantwortung des Österreichischen Rundfunks oder einer seiner Tochtergesellschaften im Wege von Kommunikationsnetzen (Art. 2 Z 1 der Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, ABl. Nr. L 321 vom 17.12.2018, S. 36) angebotene Dienstleistung, bei der der Hauptzweck oder ein trennbarer Teil der Dienstleistung darin besteht, für die Allgemeinheit Sendungen zur Information, Unterhaltung oder Bildung bereitzustellen;„audiovisueller Mediendienst“ eine unter der redaktionellen Verantwortung des Österreichischen Rundfunks oder einer seiner Tochtergesellschaften im Wege von Kommunikationsnetzen (Artikel 2, Ziffer eins, der Richtlinie (EU) 2018 aus 1972, über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, Amtsblatt Nummer L 321 vom 17.12.2018, Seite 36) angebotene Dienstleistung, bei der der Hauptzweck oder ein trennbarer Teil der Dienstleistung darin besteht, für die Allgemeinheit Sendungen zur Information, Unterhaltung oder Bildung bereitzustellen;