Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 9
Inkrafttretensdatum
24.06.1983
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
Unv-Transparenz-G
Index
10/05 Bezüge, Unvereinbarkeit
Text
§ 9.Paragraph 9,
Gegen die im § 1 aufgezählten Funktionäre kann auf Mandatsverlust erkannt werden, wenn sie ihre Stellung in gewinnsüchtiger Absicht mißbrauchen. Gegen die im Paragraph eins, aufgezählten Funktionäre kann auf Mandatsverlust erkannt werden, wenn sie ihre Stellung in gewinnsüchtiger Absicht mißbrauchen.
Zuletzt aktualisiert am
15.11.2017
Gesetzesnummer
10000756
Dokumentnummer
NOR12010559
Alte Dokumentnummer
N1198312301S