Dieses Bundesgesetz soll zur Sicherung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung und Information die volle Freiheit der Medien gewährleisten. Beschränkungen der Medienfreiheit, deren Ausübung Pflichten und Verantwortung mit sich bringt, sind nur unter den im Art. 10 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, BGBl. Nr. 210/1958, bezeichneten Bedingungen zulässig.
[Anm.: Inhaltsverzeichnis wurde nicht im BGBl. kundgemacht Stand: 1.1.2023 gemäß BGBl. I Nr. 125/2022 |
Erster Abschnitt Begriffsbestimmungen |
§ 1. | |
Zweiter Abschnitt Schutz der journalistischen Berufsausübung; Redaktionsstatuten |
§ 2. | Überzeugungsschutz |
§ 3. | Schutz namentlich gezeichneter Beiträge |
§ 4. | Kein Veröffentlichungszwang |
§ 5. | Redaktionsstatuten |
Dritter Abschnitt Persönlichkeitsschutz |
Erster Unterabschnitt Entschädigungstatbestände |
§ 6. | Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung |
§ 7. | Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches |
§ 7a. | Schutz vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen |
§ 7b. | Schutz der Unschuldsvermutung |
§ 7c. | Schutz vor verbotener Veröffentlichung |
§ 8. | Gemeinsame Bestimmungen |
§ 8a. | Selbständiges Entschädigungsverfahren |
Zweiter Unterabschnitt Gegendarstellung und nachträgliche Mitteilung über den Ausgang eines Strafverfahrens |
§ 9. | Gegendarstellung |
§ 10. | Nachträgliche Mitteilung über den Ausgang eines Strafverfahrens |
§ 11. | Ausschluß der Veröffentlichungspflicht |
§ 12. | Veröffentlichungsbegehren |
§ 13. | Zeitpunkt und Form der Veröffentlichung |
§ 14. | Gerichtliches Verfahren |
§ 15. | |
§ 16. | Nachträgliche Fortsetzung des Verfahrens |
§ 17. | Gerichtliche Anordnung der Veröffentlichung |
§ 18. | Geldbuße |
§ 19. | Verfahrenskosten |
§ 20. | Durchsetzung der Veröffentlichung |
§ 21. | Einschränkung der Anwendung auf bestimmte Websites |
Dritter Unterabschnitt Bild- und Tonaufnahmen und -übertragungen |
§ 22. | Verbot von Fernseh-, Hörfunk-, Film- und Fotoaufnahmen |
Vierter Unterabschnitt Verbotene Einflussnahme auf ein Strafverfahren |
§ 23. | Verbotene Einflußnahme auf ein Strafverfahren |
Vierter Abschnitt Impressum, Offenlegung und Kennzeichnung |
§ 24. | Impressum |
§ 25. | Offenlegung |
§ 26. | Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen und politischer Werbung |
§ 27. | Verwaltungsübertretung |
Fünfter Abschnitt Strafrechtliche Bestimmungen |
§ 28. | Medienrechtliche Verantwortlichkeit |
§ 29. | Wahrnehmung journalistischer Sorgfalt |
§ 30. | Parlamentsberichterstattung |
§ 31. | Schutz des Redaktionsgeheimnisses |
§ 32. | Verjährung |
§ 33. | Einziehung |
§ 33a. | Einziehung wegen Beeinträchtigung des Arbeit- oder Dienstgebers |
§ 34. | Urteilsveröffentlichung |
(§ 35. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 151/2005) |
§ 36. | Beschlagnahme |
§ 36a. | Durchsetzung der Einziehung und Beschlagnahme bei Websites |
§ 36b. | Durchsetzung der Einziehung, der Beschlagnahme und der Urteilsveröffentlichung bei Websites gegen Diensteanbieter |
§ 37. | Veröffentlichung einer Mitteilung über das Verfahren |
§ 38. | Verbreitungs- und Veröffentlichungsverbot |
§ 38a. | Entschädigung für ungerechtfertigte Beschlagnahme |
§ 39. | Ersatz für Veröffentlichungskosten |
§ 40. | Örtliche Zuständigkeit |
§ 41. | Ergänzende Verfahrensbestimmungen |
§ 42. | Anklageberechtigung |
Sechster Abschnitt Bibliotheksstücke |
§ 43. | Anbietungs- und Ablieferungspflicht bei Druckwerken |
§ 43a. | Anbietungs- und Ablieferungspflicht bei sonstigen Medienwerken |
§ 43b. | Sammlung und Ablieferung periodischer elektronischer Medien |
§ 43c. | Zulässigkeit von Vervielfältigungen gesammelter oder abgelieferter Medieninhalte |
§ 43d. | Benützung gesammelter oder abgelieferter Medieninhalte |
§ 44. | Ablieferung und Vergütung |
§ 45. | Durchsetzung |
Siebenter Abschnitt Veröffentlichung von Anordnungen und Entscheidungen |
§ 46. | Veröffentlichungspflicht |
Achter Abschnitt Vorschriften über die Verbreitung |
§ 47. | Verbreitung periodischer Druckwerke |
§ 48. | Anschlagen von Druckwerken |
§ 49. | Verwaltungsübertretung |
Neunter Abschnitt Geltungsbereich |
§ 50. | |
§ 51. | |
Zehnter Abschnitt Schlussbestimmungen |
§ 52. | Begutachtungsrecht der Medien |
§ 53. | Inkrafttreten der Stammfassung |
§ 54. | Übergangsbestimmungen |
§ 55. | Inkrafttretensbestimmungen zu Novellen ab der Novelle BGBl. I Nr. 75/2000 |
§ 56. | Übergangsbestimmungen zu Novellen |
§ 57. | Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union |
§ 58. | Vollziehung] |
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