Auftraggebende Stelle: jene Stelle (Organisationseinheit) eines Auftraggebers gemäß § 1, der nach den Organisationsvorschriften (zB Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung) die Besorgung der einzelnen Verwaltungsangelegenheit übertragen ist und die die Ermittlung, Verarbeitung, Benützung oder Übermittlung von Daten veranlaßt oder selbst durchführt;Auftraggebende Stelle: jene Stelle (Organisationseinheit) eines Auftraggebers gemäß Paragraph eins,, der nach den Organisationsvorschriften (zB Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung) die Besorgung der einzelnen Verwaltungsangelegenheit übertragen ist und die die Ermittlung, Verarbeitung, Benützung oder Übermittlung von Daten veranlaßt oder selbst durchführt;