Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (Bund – Wien)
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
20.12.1979
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
09.05.1979
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG
Titel
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien, an welchen der Bund und das Land Wien interessiert sind
StF:
BGBl. Nr. 18/1980
Sonstige Textteile
Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird verfassungsmäßig genehmigt.Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG wird verfassungsmäßig genehmigt.
Ratifikationstext
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. III mit Ablauf des 19. Dezember 1979 in Kraft.Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. römisch III mit Ablauf des 19. Dezember 1979 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Wien, vertreten durch den Landeshauptmann, im folgenden Vertragsparteien genannt, sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Wien, vertreten durch den Landeshauptmann, im folgenden Vertragsparteien genannt, sind übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Schlagworte
e-rk,
Gliedstaatsvertrag, Raumordnung
Zuletzt aktualisiert am
22.06.2020
Gesetzesnummer
10000661
Dokumentnummer
NOR11000663
Alte Dokumentnummer
N1198010207Q