Bundesrecht konsolidiert: Abkommen über den gemeinsamen Amtssitzbereich der IAEO und der UNO Art. 1, Fassung vom 13.11.2019

Abkommen über den gemeinsamen Amtssitzbereich der IAEO und der UNO Art. 1

Kurztitel

Abkommen über den gemeinsamen Amtssitzbereich der IAEO und der UNO

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 465/1979

Typ

Vertrag – UNO, IAEO

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.09.1979

Außerkrafttretensdatum

Index

19/20 Amtssitzabkommen

Text

Artikel I

Der gemeinsame Bereich, wie er in der diesem Abkommen beigeschlossenen Karte dargestellt wird, stellt einen Teil des ständigen Amtssitzbereichs jeder der beiden Organisationen im Sinne des Abschnitts 3 von beiden Amtssitzabkommen dar. Dementsprechend finden die Bestimmungen von beiden Amtssitzabkommen auf diesen Bereich sinngemäß Anwendung.

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2023

Gesetzesnummer

10000659

Dokumentnummer

NOR12009368

Alte Dokumentnummer

N1197916644S

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1979/465/A1/NOR12009368