Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Kriegsmaterialgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 12
Inkrafttretensdatum
30.06.2012
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
KMG
Index
12/05 Sonstiges Internationale Angelegenheiten
Text
Sprachliche Gleichbehandlung
§ 12.
Soweit in diesem Gesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Im RIS seit
01.08.2011
Zuletzt aktualisiert am
18.01.2016
Gesetzesnummer
10000609
Dokumentnummer
NOR40129949