bei den im § 11 genannten Vermögenschaften, Rechten und Interessen: der Tag der Veröffentlichung der im § 11 bezeichneten Gesetze im Bulgarischen Staatsanzeiger;bei den im Paragraph 11, genannten Vermögenschaften, Rechten und Interessen: der Tag der Veröffentlichung der im Paragraph 11, bezeichneten Gesetze im Bulgarischen Staatsanzeiger;