Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat seit der letzten Kundmachung des Geltungsbereiches, BGBl. Nr. 80/1961, die Bundesrepublik Deutschland am 18. April 1961 ihre Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, BGBl. Nr. 42/1960, hinterlegt. Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat seit der letzten Kundmachung des Geltungsbereiches, Bundesgesetzblatt Nr. 80 aus 1961,, die Bundesrepublik Deutschland am 18. April 1961 ihre Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, Bundesgesetzblatt Nr. 42 aus 1960,, hinterlegt.