Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Konsularvertrag zwischen Österreich und der UdSSR (Russische Föderation)
Typ
Vertrag - Russische Föderation
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
09.03.1994
Außerkrafttretensdatum
Index
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr
Beachte
Die Bezeichnungen ,,Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken'' oder ,,UdSSR'' bzw. ,,sowjetisch'' sind als ,,Russische Föderation'' bzw. ,,russisch'' zu lesen.
Text
ABSCHNITT I.ABSCHNITT römisch eins.
Errichtung von Konsulaten, Ernennung und Zulassung der Konsuln, Personal der Konsulate.
Artikel 1.
(1)Absatz einsJeder Vertragschließende Teil hat das Recht, in Übereinstimmung mit diesem Vertrag auf dem Gebiete des anderen Vertragschließenden Teiles Konsulate zu errichten.
(2)Absatz 2Die Amtssitze der Konsuln und ihre Amtsbereiche werden in jedem Einzelfall im Einvernehmen zwischen den Vertragschließenden Teilen bestimmt.
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2014
Gesetzesnummer
10000349
Dokumentnummer
NOR12006035
Alte Dokumentnummer
N1196015033A