Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates haben das Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates samt Zusatzprotokoll, BGBl. Nr. 127/1957, bis zum 7. Jänner 1960 folgende Staaten ratifiziert: Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates haben das Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates samt Zusatzprotokoll, Bundesgesetzblatt Nr. 127 aus 1957,, bis zum 7. Jänner 1960 folgende Staaten ratifiziert:
Belgien, Dänemark, Bundesrepublik Deutschland, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Türkei und Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
Nach einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates haben das Zweite Protokoll zum Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, BGBl. Nr. 13/1959, folgende weitere Staaten ratifiziert: Nach einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates haben das Zweite Protokoll zum Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, Bundesgesetzblatt Nr. 13 aus 1959,, folgende weitere Staaten ratifiziert:
Luxemburg und Türkei.