Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten des Europarates
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 20
Inkrafttretensdatum
09.05.1957
Außerkrafttretensdatum
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
TEIL VII
Zusatzabkommen
Artikel 20
Der Rat kann mit einem oder mehreren Mitgliedern Zusatzvereinbarungen abschließen, die die Bestimmungen des vorliegenden Allgemeinen Abkommens hinsichtlich dieses oder dieser ergänzen.
Zuletzt aktualisiert am
30.08.2012
Gesetzesnummer
10000300
Dokumentnummer
NOR12005651
Alte Dokumentnummer
N1195717699S