Nach Mitteilungen der Schweizerischen Gesandtschaft in Wien haben bis zum 1. Jänner 1957 folgende weitere Staaten die Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges vom 12. August 1949, BGBl. Nr. 155/1953, ratifiziert beziehungsweise sind diesen beigetreten. Nach Mitteilungen der Schweizerischen Gesandtschaft in Wien haben bis zum 1. Jänner 1957 folgende weitere Staaten die Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges vom 12. August 1949, Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1953,, ratifiziert beziehungsweise sind diesen beigetreten.
Datum der Hinterlegung der
Staaten: Ratifikations- bzw. der Beitrittsurkunden:
Argentinien ..................... 18. September 1956
Afghanistan ..................... 26. September 1956
Laos ............................ 29. Oktober 1956