Artikel 34.
Der Sicherheitsrat kann jeden Streitfall oder jede Situation, die zu internationalen Reibungen führen oder einen Streitfall hervorrufen könnten, untersuchen, um festzustellen, ob die Fortdauer des Streitfalles oder der Situation geeignet ist, die Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu gefährden.