Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Satzung der Vereinten Nationen
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 108
Inkrafttretensdatum
14.12.1955
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
UN-Charta
Index
19/03 Vereinte Nationen, Internationaler Gerichtshof (IGH)
Text
Kapitel XVIII.Kapitel römisch achtzehn. |
|
Änderungen.
Artikel 108.
Änderungen der vorliegenden Satzung treten für alle Mitglieder der Vereinten Nationen in Kraft, wenn sie mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Generalversammlung angenommen und gemäß ihren Verfassungsbestimmungen von zwei Dritteln der Mitglieder der Vereinten Nationen einschließlich aller ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates ratifiziert worden sind.
Zuletzt aktualisiert am
25.03.2022
Gesetzesnummer
10000276
Dokumentnummer
NOR12005460
Alte Dokumentnummer
N1195611643T