Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gebietsänderungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2008
Außerkrafttretensdatum
Index
11/02 Grenzänderungen
Text
Abschnitt I
§ 1.Paragraph eins,
Das dem Bundeslande Wien im Jahre 1938 einverleibte Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich fällt, soweit es außerhalb der im § 2 angeführten Grenzen liegt, an das Bundesland Niederösterreich zurück. Das dem Bundeslande Wien im Jahre 1938 einverleibte Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich fällt, soweit es außerhalb der im Paragraph 2, angeführten Grenzen liegt, an das Bundesland Niederösterreich zurück.
Schlagworte
Gebietsfestlegung
Zuletzt aktualisiert am
24.11.2022
Gesetzesnummer
10000257
Dokumentnummer
NOR40097031