Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bundes-Verfassungsgesetz
Typ
BVG
§/Artikel/Anlage
Art. 7
Inkrafttretensdatum
14.08.1997
Außerkrafttretensdatum
15.05.1998
Abkürzung
B-VG
Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Text
Artikel 7. (1) Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.
(2)Absatz 2Den öffentlichen Bediensteten, einschließlich der Angehörigen des Bundesheeres, ist die ungeschmälerte Ausübung ihrer politischen Rechte gewährleistet.
(3)Absatz 3Amtsbezeichnungen können in der Form verwendet werden, die das Geschlecht des Amtsinhabers oder der Amtsinhaberin zum Ausdruck bringen. Gleiches gilt für Titel.
Schlagworte
Staatsbürger, Kirche, Gleichheitssatz, Adel, Frau, Mann, Grundrecht,
Freiheitsrecht, Soldat, Militär, Heeresangehöriger, Steuerklasse,
Religion, Beamter, Zensusklasse, Diskriminierungsverbot, Wahlrecht,
öffentlicher Dienst, status activus, Konfession, Staatsreligion,
öffentlicher Bediensteter, öffentlich Bediensteter
Gesetzesnummer
10000138
Dokumentnummer
NOR12016143
Alte Dokumentnummer
N1199710948I