Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Übereinkommen, betreffend die Sklaverei
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
19.08.1927
Außerkrafttretensdatum
Index
19/05 Menschenrechte
Text
Artikel 1.
Für die Zwecke des vorliegenden Übereinkommens besteht Einverständnis über folgende Begriffsbestimmungen:
(1)Absatz einsSklaverei ist der Zustand oder die Stellung einer Person, an der die mit dem Eigentumsrechte verbundenen Befugnisse oder einzelne davon ausgeübt werden.
(2)Absatz 2Sklavenhandel umfaßt jeden Akt der Festnahme, des Erwerbes und der Abtretung einer Person, in der Absicht, sie in den Zustand der Sklaverei zu versetzen; jede Handlung zum Erwerb eines Sklaven in der Absicht, ihn zu verkaufen oder zu vertauschen; jede Handlung zur Abtretung eines zum Verkauf oder Tausch erworbenen Sklaven durch Verkauf oder Tausch und überhaupt jede Handlung des Handels mit Sklaven oder der Beförderung von Sklaven.
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2016
Gesetzesnummer
10000106
Dokumentnummer
NOR12002110
Alte Dokumentnummer
N1192816998S