Artikel II.Artikel römisch II. Die von den beiden Regierungen verfaßten zusätzlichen Juridischen Protokolle, und zwar:
1.Ziffer eins Juridisches Protokoll betreffend die Ansprüche der Gemeinde und der Pfarre Rattersdorf auf Belieferung mit Holz und Streu,
2.Ziffer 2 Juridisches Protokoll betreffend die Regelung des landwirtschaftlichen Verkehres zwischen der Gemeinde Halbthurn und dem “Oberen Fuchsenfeld”,Juridisches Protokoll betreffend die Regelung des landwirtschaftlichen Verkehres zwischen der Gemeinde Halbthurn und dem “Oberen Fuchsenfeld”,
3.Ziffer 3 Juridisches Protokoll betreffend die Verwendung des Wassers der Kleinen Leitha zur Bewässerung des an der Grenze bei Marialiget gelegenen Gebietes,
4.Ziffer 4 Juridisches Protokoll betreffend den “Zeiselhof”,Juridisches Protokoll betreffend den “Zeiselhof”,
5.Ziffer 5 Juridisches Protokoll betreffend den Abtransport des in den westlich vom Zeigerberg gelegenen Wäldern der Stadt Köszeg gefällten Holzes,
6.Ziffer 6 Juridisches Protokoll betreffend die Versorgung der Bewohner von Harka mit Mineralwasser aus der Gemeinde Deutschkreutz, werden dem gegenwärtigen Übereinkommen angeschlossen.