Bundesrecht konsolidiert: Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Schweden § 0, tagesaktuelle Fassung

Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Schweden § 0

Kurztitel

Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Schweden

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 132/1927

Typ

Vertrag - Schweden

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

29.03.1927

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

28.05.1926

Index

19/08 Freundschafts- und Vergleichsverträge

Titel

Vergleichs- und Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Schweden.
StF: BGBl. Nr. 132/1927 (NR: GP II 573 AB 615 S. 154.)

Sprachen

Deutsch, Französisch

Sonstige Textteile

Nachdem der am 28. Mai 1926 in Stockholm unterfertigte Vergleichs- und Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Schweden samt Schlußprotokoll, welcher also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 17. August 1926.

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden wurden am 29. März 1927 in Stockholm ausgetauscht. Der Vertrag ist an diesem Tage in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich

und

Seine Majestät der König von Schweden,

von dem Wunsche geleitet, die zwischen den beiden Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu fördern,

entschlossen, in ihren gegenseitigen Beziehungen den Grundsätzen des Völkerrechtes weitgehende Anwendung zu gewähren,

haben beschlossen, einen Vergleichs- und Schiedsgerichtsvertrag zu schließen und haben zu diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)

die, nachdem sie ihre Vollmachten ausgetauscht und sie in guter und gehöriger Form befunden haben, über folgende Bestimmungen übereingekommen sind:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.1.1987

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2013

Gesetzesnummer

10000096

Dokumentnummer

NOR11000096

Alte Dokumentnummer

N1192715565S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1927/132/P0/NOR11000096