Artikel I.Artikel römisch eins.
Österreich verpflichtet sich, den Vereinigten Staaten zuzugestehen und die Vereinigten Staaten sollen haben und genießen alle Rechte, Privilegien, Entschädigungen, Gutmachungen und Vorteile, die in der obenstehenden gemeinsamen Resolution des Kongresses der Vereinigten Staaten vom 2. Juli 1921 spezifiziert sind, einschließlich aller zugunsten der Vereinigten Staaten im Vertrage von St. Germain-en-Laye ausbedungenen Rechte und Vorteile, welche die Vereinigten Staaten ungeachtet des Umstandes, daß dieser Vertrag von ihnen nicht ratifiziert worden ist, zur Gänze genießen sollen. Wenn die Vereinigten Staaten von den in den Bestimmungen dieses Vertrages vereinbarten Rechten und Vorteilen Gebrauch machen, werden sie dies in einer Weise tun, die mit den Österreich durch diese Bestimmungen zugestandenen Rechten im Einklange steht.